Einreisebestimmungen
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Für die
Einreise benötigt Ihr einen gültigen Reisepaß.
Als deutscher oder französischer Staatsbürger braucht
man lediglich einen 3 Monate gültigen Reisepaß oder
Personalausweis.
n
Passersatzpapiere
und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den ungarischen
Grenzbehörden nicht anerkannt.
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Bei Kindern bis
zum vollendeten 15. Lebensjahr, die im Reisepaß eines begleitenden
Elternteils eingetragen sind, wird kein Lichtbild benötigt.
Zollfrei dürfen eingeführt werden
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Persönliche Gebrauchsgegenstände
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Einmal jährlich
pro Person Ware im Wert von 21.000 Forint
Personen ab 16 Jahren dürfen 500 Zigaretten, 500 g Tabak, 100
Zigarren und je 1 l Wein oder Spirituosen
Zollgebühren
Zoll muß für eingeführten Waren gezahlt werden, die den obigen Wert
überschreiten. Der Wert, auf dem der Zoll basiert, wird aufgrund
des ausländischen Kaufpreises (ohne Steuern) der eingeführten Waren,
unter Anwendung des zu dieser Zeit geltenden Umtauschkurses festgelegt.
Das Zollamt erhebt Zollgebühren in der Höhe von 15% für Waren, deren
Einzelwert 30.500 Forint und Gesamtwert 305.000 Forint übersteigt.
Ausreisebestimmungen
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Persönliche Gebrauchsgegenstände,
die bei der Einreise mitgebracht wurden, dürfen natürlich
wieder ausgeführt werden.
n
Außerdem
dürfen gekaufte oder geschenkte Gegenstände, welche den
Gesamtwert von 305.000,- Forint nicht überschreiten, ausgeführt
werden.
Ausfuhr
von Kunstwerken und Antiquitäten
Für die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstwerken benötigt
Ihr eine Bescheinigung des Museums. Informationen könnt Ihr
bei den Zollämtern einholen: Tel.: (36)-1-470-4121 oder (36)-470-4122.
Tipp: Auch beim Kauf von Trödel ist es ratsam die Rechnung
aufzubewahren, um sie an der Grenze vorlegen zu können. Ansonsten
könnte ein Billigrahmen für 20,- DM plötzlich als
Antiquität gelten - und das Doppelte an Zoll kosten
Allgemeine
Umsatzsteuer- Rückerstattung
Falls Ihr die folgenden Bedingungen erfüllt, könnt Ihr
auf die aus Ungarn ausgeführte Waren die Umsatzsteuer rückerstattet
bekommen
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die Waren müssen
in neuem Zustand (d.h. in ungeöffneter Originalverpackung) sein
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der Kauf darf
nicht mehr als 90 Tage zurückliegen
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zwischen der
Ausfuhr und der Vorlegung des Steuerrückerstattungs- antrages dürfen
nicht mehr als 183 liegen
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die Originalrechnung
muß beigefügt werden, die auf Euren Namen ausgestellt
ist und der angegebene Wert (Steuer einbegriffen) muß mind.
50.000,- Forint betragen. beträgt.
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Ausfuhrbescheinigung
(Um eine Ausfuhrbescheinigung zu erhalten, muß die Originalrechnung
zusammen mit dem vom Verkäufer ausgefüllten Allgemeine Umsatzsteuer-
Rückerstattungsantrag vorgezeigt werden). Die Waren sind ebenfalls
vorzulegen.
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Steuerrückerstattung wird durch Abschicken des Allgemeinen Umsatzsteuer-
Rückerstattungsantrages und der Rechnung beantragt.
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